Geschichte & Kultur
Die Kirchengemeinde Großau wird gemeinschaftlich geführt, fördert den Erhalt ihrer Kirche und lädt zur aktiven Mitgliedschaft – auch aus der Ferne – ein. Ein Unterstützungsverein trägt finanziell und organisatorisch dazu bei.


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Evangelisch in Rumänien
Informieren Sie sich auf der Offiziellen Seite der evangelischen Kriche in Rumänien.
Auch nach der Auswanderungswelle Anfang der 90 Jahre besteht die Kirchengemeinde Großau, jedoch mit stark geschrumpfter Mitgliederzahl. Ursprünglich war die Kirchegemeinde Großau eine selbstständige Kirchengemeinde, die dem Bezirkskonsitorium Hermannstadt untergeordnet war. Zusammen mit den Bezirken Schäßburg, Kronstadt, Mediasch und Mühlbach bilden sie die Evangelische Kirche A. B. in Rumänien (Leitung: Bischof Rainhard Guib). Aufgrund der geringen Mitgliederzahlen ist die Kirchengemeinde Großau heute nicht mehr selbstständig. Sie hat sich zusammegeschlossen zu einer Diasporagemeinde mit den Gemeinden Neppendorf, Hamlesch, Reußdörfchen und Kleinscheuern. Der zuständige Pfarrer ist Dechand Heinz-Dietrich Galter.
Die 4 Gemeinden der Diaspora zählten 2011 folgende Mitgliederzahlen:
Neppendorf: 107
Großau: 40
Hamlesch: 31
Reußdörfchen: 33
Aktuelle Mitglieder in der Kirchengemeinde Großau (aktualisiert: 06.12.2020)
Erstmitglieder: 36
Zweitmitglieder: 19
Mitglieder im Sonderstatus: 21
Enteignung und Restitution
Während des kommunistischen Regimes wurden der Kirchengemeinde Großau in der Nachkriegszeit mehrere Inmmobilien enteignet. Im Jahre 2003 stellte die damals noch eigenständige Kirchengemeinde Großau Anträge auf Rückerstattung folgender Immobilien:
Schule (Grundbuch): CF nr. 447, Top 949 (A+3), derzeit CF 6065, 1044 m²
Schule und Saal: CF nr. 990, Top 950, 951 (A+2), derzeit CF 6065
Schule: CF. nr. 447, Top 939, 940 (A+2), derzeit CF 6065, 958 m²
Kindergarten: CF nr. 2423, Top 938 (A+3), derzeit CF 6065, 1033 m²
Dampfbutereigebäude: CF nr. 3360, Top 718 a/1 (A+1), 288 m²
Post und Telefonzentrale (ehem. Lehrerwohnung): CF. nr. 447, Top 716 (716/1, 716/2)
Sämtliche Anträge wurden von der „Comisia Speciala de Retrocedare“ inBukarest 2009 genehmigt. Das Bürgermeisteramt der politischen Gemeinde Großau/Cristian legte daraufhin Einspruch ein. Die Rückerstattung wird seitdem vor Gericht verhandelt.
HOG und Kirchengemeinde in Großau sorgen dafür, dass die Kapelle mit ihren 176 m² und der Weg sowie der gesamte Friedhof ein angemessenes Bild für Besucher abgeben und auch noch Beerdigungen abgehalten werden können.
Mitgliedschaft
Um den Status der Kirchengemeinde Großau zu wahren und weiter zu stärkern ist die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde von zentraler Bedeutung. Denn als Teil der Evangelischen Kirche AB obliegt es prinzipiell unserer Kirchengemeinde selbst, mit den Herausforderungen der Zeit umzugehen. Mit vielen Gemeindegliedern schaffen wir das Fundament und verschaffen uns das notwendige Gehör. Mit dieser Mitgliedschaft stärken wir alle die Kirchengemeinde Großau, sichern ihr Überleben und gleichzeitig unseren Zugang, die Nutzung und den Erhalt der Kirchenburg Großau als das kollektive Gedächtnis unserer Vorfahren.
Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der HOG steht die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Großau in einem kirchlichen Zusammenhang. Als Glied der Evangelischen Kirche AB ist die Kirchgemeinde an die Kirchenordnung mit all den einhergehenden Rechten und Pflichten gebunden (vgl. www.evang.ro). Diese beziehen sich sowohl auf das geistliche Leben als auch auf die weltlichen Umstände.
.: Arten der Mitgliedschaft
Bereits seit 1995 war es den ausgewanderten Siebenbürgern möglich, sich mit ihrer ehemaligen Heimatgemeinde durch die sogenannte „Mitgliedschaft im Sonderstatus“ verbunden zu zeigen. Diese Art der Mitgliedschaft wurde jedoch von vielen Landsleuten als eine Mitgliedschaft zweiter Klasse empfunden, da die Mitglieder im Sonderstatus nur begrenzte Rechte (z.B. kein Wahlrecht) und Pflichten hatten. Im Jahre 2013 wurde schließlich durch einen Erlass (LKZ: 3338/2013 mit Durchführungsbestimmungen LKZ 836/2014) die Mitgliedschaft von Ausländern neu geregelt. Neben der konventionellen Erstmitgliedschaft für in Rumäninen wohnhaften Personen sind folgende Mitgliedschaften möglich:
Zweitmitgliedschaft (Vollmitglied mit Wahlrecht).
Es handelt sich um eine vollwertige Mitgliedschaft, jedoch ist eine vorhandene Erstmitgliedschaft in einer anderen evangelischen Kirche (z.B. in der Evangelischen Kirche Deutschland) erforderlich. Durch diese Zweitmitgliedschaft wird man ein ordentliches Mitglied in der Heimatgemeinde mit vollen Rechten und Pflichten.
Mitglied im Sonderstatus (eingeschränkt ohne Wahlrecht).
Es handelt sich um eine eingeschränkte Mitgliedschaft, auch hier ist eine vorhandene Erstmitgliedschaft in einer anderen evangelischen Kirche erforderlich.
Durch die Kirchenordnung der evang. Kirche AB werden die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder allgemein geregelt. Diese sind u.a..
- Walrecht in der Gemeindevertretung (nur Erst- und Zweitmitglieder)
- Recht auf Kasualien (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) zu den Tarifen für Gemeindeglieder.
- Recht auf Information.
- Recht auf Seelsorge.
- Recht auf Grabstelle zu den Tarifen für Gemeindeglieder.
- Recht auf diakonische Hilfe (auf Ansuchen).
- Pflicht zur Teilnahme am Gemeindeleben.
- Pflicht zu einem dem Evangelium entsprechenden Leben.
- Pflicht zur Zahlung eines jährlichen Kirchenbeitrags
Die HOG Großau hat ein sehr großes Interesse daran, die Kirchengmeinde Großau zu stärken. Daher unterstützen wir beim Antrag und bei der Verwaltung der Kirchengemeinde-Mitgliedschaft mit folgendem Antragsformular und einer Einzugsermächtigung. Wir wollen alle Großauer ermutigen, die Möglichkeit zu nutzen und unsere Gemeinde zu stärken!